Zwischen 1941 und 1943 erwarb das MAK vom Dorotheum eine Reihe von Kunstgegenständen aus Silber, darunter einen Samowar. Der
einzige Hinweis zur Herkunft war die auf der Rechnung angeführte Nummer. Im Österreichischen Staatsarchiv befindet sich eine
Kartei, in der ein großer Teil der sogenannten § 14-Ablieferungen erfasst sind. Es handelt sich hierbei um jene Gegenstände
aus Edelmetall sowie Perlen und Juwelen, die vom NS-Regime als Juden und Jüdinnen verfolgte Personen 1939/1940 abzuliefern
gezwungen waren. Im September 2007 stellten das Dorotheum und die Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien das
Projekt zur Digitalisierung dieser Kartei fertig. In der Folge konnte die den Samowar betreffende Rechnungsnummer Hermine
Schütz aus Wien zugeordnet werden. Weitere Recherchen bestätigten, dass der Samowar bis 1939 im Eigentum von Hermine Schütz
gestanden hatte.
Am 7. März 2008 empfahl der Beirat die Rückgabe des Samowars an die ErbInnen nach Hermine Schütz. Diese erfolgte am 21. Juli
2010.