Siegfried RADIN

Im Mai 1932 stellte Siegfried Radin dem MAK zwei Porzellanplatten als Leihgaben zur Verfügung. 1939 wandte sich ein Vertrauter des Ehepaares Radin, das zu dieser Zeit bereits aus Wien geflohen war, mit der Bitte um Rückgabe der zwei Leihgaben an das MAK. Das Museum schlug vor, die Objekte anzukaufen. Der Vertraute erklärte sich damit einverstanden, da das Ehepaar Radin das Geld dringend benötigte. Allerdings wurde der vereinbarte Kaufpreis nicht an Siegfried und Olga Radin ausbezahlt, sondern vom Museum an das Finanzamt überwiesen. Als Grund dafür nannte das MAK die Kompensation von Abgabenrückständen. Dass die Abgabenrückstände von Siegfried Radin durch Zwangssteuern gegen vom NS-Regime als jüdisch verfolgte Personen entstanden waren, kann nach dem Stand der Wissenschaft als erwiesen gelten.