1998 wurde vom Nationalrat der Republik Österreich das Kunstrückgabegesetz zur Restitution von im Eigentum der Republik stehenden Kunst- und Kulturgegenständen beschlossen, die in der NS-Zeit entzogen worden waren. 2009 wurde das Kunstrückgabegesetz novelliert.
Die Überprüfung der Sammlungen des Bundes wird seither von der Kommission für Provenienzforschung durchgeführt und koordiniert. Die Kommission legt die Dossiers zu den einzelnen Fällen dem Kunstrückgabebeirat vor, der wiederum die*den zuständige*n Minister*in hinsichtlich einer Rückgabe der Objekte an die ursprünglichen Eigentümer*innen bzw. deren Rechtsnachfolger*innen berät. Schließt sich die*der Minister*in einer Empfehlung des Beirats zur Rückgabe an, dann werden die Erb*innen der früheren Eigentümer*innen festgestellt und die Übergabe der Objekte in die Wege geleitet. Wird ein Objekt als entzogen bewertet, die früheren Eigentümer*innen können aber nicht festgestellt werden oder die Suche nach ihnen bzw. ihren Erb*innen bleibt erfolglos, wird dieser Gegenstand dem Nationalfonds der Republik Österreich übergeben.
Aufgaben der Provenienzforschung im MAK sind zum einen die systematische Überprüfung der Sammlung des Museums bezüglich entzogener Objekte und zum anderen die Erstellung der Dossiers für die Kommission bzw. den Beirat. Die wichtigsten Quellen stellen neben den Objekten selbst die Inventarbücher und das MAK-Archiv dar. Darüber hinaus wird im Archiv des Bundesdenkmalamtes, im Österreichischen Staatsarchiv, im Wiener Stadt- und Landesarchiv und in anderen Archiven recherchiert, Publikationen und Online-Plattformen werden in die Forschungen einbezogen.
Ein Spezifikum für die Provenienzforschung im MAK stellt die kunstgewerbliche Erzeugung der meisten Objekte dar, die oft keine Einzelstücke sind. Ein eindeutiger Nachweis, dass es sich bei einem Kunstgegenstand des MAK um denselben handelt, der in der NS-Zeit entzogen wurde, lässt sich teilweise erst nach intensiven Untersuchungen erbringen.